Baugenehmigungsverfahren

Baugenehmigungsverfahren

Die Errichtung, Erweiterung und Nutzungsänderung von Gebäuden und baulichen Anlagen ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der niedersächsischen Bauordnung (NBauO) genehmigungspflichtig. Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist der Landkreis Aurich. Der entsprechende Bauantrag mit den erforderlichen Unterlagen ist beim Landkreis Aurich einzureichen.

Im Geltungsbereich von Bebauungsplänen ist teilweise - z. B. im Bereich eines Allgemeinen Wohngebietes - die Erteilung einer Baugenehmigung entbehrlich. Diese genehmigungsfreie Baumaßnahme, die sogenannte Bauanzeige, bedarf lediglich einer Bestätigung über die gesicherte Erschließung und die Nichtausübung der Untersagung der Gemeinde.

Die Abwasserbeseitigung eines Bauvorhabens hat entsprechend der Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen der Samtgemeinde Hage (Abwasserbeseitigungssatzung) zu erfolgen. Die Abwicklung dieses Verfahrens wird durch unseren Eigenbetrieb Abwasserwerk gewünscht

Anforderung von Bauakten

Mit der Zeit gehen oft Unterlagen der Baumaßnahmen verloren. Bei Hausverkäufen sind diese Unterlagen wie Grundrisse, Wohnflächenberechnungen etc. jedoch meistens nicht irrelevant und teilweise sogar notwendig. 

Wir als Gemeinde bekommen von der Baugenehmigungsbehörde (Landkreis Aurich) von jedem genehmigten Bauvorhaben eine Durchschrift für unser Archiv. Gegen Kostenübernahme können Abschriften der gewünschten Unterlagen zugestellt werden. Dennoch kann es vereinzelt sein, je nach Baujahr, dass unsere Unterlagen unvollständig sind. In so einem Fall müsste Kontakt zu dem Bauarchiv des Landkreises Aurich aufgenommen werden.

Mit folgenden Antrag können Sie die Akten anfordern: