Gewerbe- / Melde- / Passamt

Amt für Bürgerdienste

Herzlich Willkommen beim Einwohnermelde-, Fund - und Gewerbeamt der Samtgemeinde Hage

Generell empfehlen wir Ihnen im Voraus online einen Termin zu vereinbaren um die Wartezeit im besten Fall auf 0 Minuten für Sie zu reduzieren.

Ohne Termin kann es zu Wartezeiten von bis zu 1 Stunde oder in Ausnahmefällen auch mehr kommen.

Anfallende Gebühren sind generell bei Antragstellung zu zahlen.

Sie haben im Meldeamt Hage die Möglichkeit mit Bargeld oder auch kontaktlos mit verschiedenen EC- und Kredit-Karten zu zahlen.


 Wir helfen Ihnen gern bei folgenden Anliegen:

  • Meldeangelegenheiten

    Unter Meldeangelegenheiten versteht man u.a. das An-, Ab- oder Ummelden von Personen mit Ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz. Aber auch die Ausstellung einer Meldebescheinigung oder ein Auskunft über Ihre Steuer-Identifikationsnummer.

    Die An- und Abmeldung eines Hundes ist im Einwohnermeldeamt nicht möglich. Dies ist unter folgendem Link bereits online möglich:


    Eine An- bzw. Ummeldung ist immer dann erforderlich, wenn Sie in eine neue Wohnung eingezogen sind. Die Meldung ist erst nach erfolgreichem Einzug möglich. Sie kann nicht in die Zukunft erfolgen.

    Eine Abmeldung ist in Deutschland nur noch dann erforderlich, wenn Sie auswandern und das Land für mehr als nur einen Urlaub dauerhaft verlassen möchten.


    Benötigte Unterlagen:

    • Ausweisdokument
    • Wohnungsgeberbescheinigung oder Kaufvertrag bei kürzlichem Erwerb des Gebäudes
    • Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter bei Personen unter 16 Jahren


    Sollten Sie selbst verhindert sein, können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen.


    Gebühren:  

    • An-, Ab- und Ummeldung = keine
    • Meldebescheinigung = ab 9,- €
  • Ausweis- und Passangelegenheiten

    Wenn Sie Einwohner der Samtgemeinde Hage sind, haben Sie die Möglichkeit im Einwohnermeldeamt verschiedene Ausweisdokumente zu beantragen.

    Generell gilt, dass Sie für die Beantragung jedes Ausweisdokumentes ein aktuelles biometrisches Passbild, welches nicht älter als sechs Monate ist benötigen.

    Weiterhin wird generell, sofern nicht bereits eingescannt und zu Ihrer Person im Melderegister hinterlegt, die Vorlage einer Personenstandsurkunde gefordert. Hierdurch wird das Meldewesen auf Unvollständigkeit, Schreib- und Formfehler überprüft und es wird sichergestellt, dass die auf Ihrem Ausweisdokument eingetragenen Daten der Richtigkeit entsprechen.

    Ausweisartmind.
    Alter
    max. AlterGültigkeitsdauerBesonderheit
    vorläufiger Personalausweis0----3 MonateWird nicht in allen Staaten anerkannt.
    Dieses Dokument dient nur der kurzfristigen Überbrückung bis das richtige Dokument ausgehändigt werden kann.
    Personalausweis0----6 bzw.
    10 Jahre
    Ist die Person bei Antragstellung noch unter 24 Jahre alt, verringert sich die Gültigkeitsdauer von 10 auf 6 Jahre.
    vorläufiger Reisepass0----3 MonateWird nicht in allen Staaten anerkannt. 
    Dieses Dokument dient nur der kurzfristigen Überbrückung bis das richtige Dokument ausgehändigt werden kann.
    Reisepass0----6 bzw.
    10 Jahre
    Ist der Antragsteller noch unter 24 Jahre alt, verringert sich die Gültigkeitsdauer von 10 auf 6 Jahre.


    Benötigte Unterlagen:

    • bisheriges Ausweisdokument (wenn vorhanden)
    • ein biometrisches Passfoto (max. 6 Monate alt)
    • die entsprechende Gebühr abhängig von dem zu beantragenden Dokument
    • Ihre Geburtsurkunde (bei ledigen Personen) oder Heiratsurkunde (bei allen anderen Personen)
    • Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter bei Personen unter 16 Jahren


    Gebühren:  

    AusweisartGebühr
    vorläufiger Personalausweis

    10,- €

    Personalausweis (für unter 24-jährige)

    22,80 €

    Personalausweis

    37,- €

    vorläufiger Reisepass

    26,- €

    Reisepass (für unter 24-jährige)

    37,50 €

    Reisepass 

    60,- €

    Zusatzgebühr für Expresspass

    32,- €

    Zusatzgebühr für Pass mit 48 Seiten

    22,-€

    Abholung von Ausweisdokumenten

    Kinderreisepässe, deren Verlängerung und die vorläufigen Dokumente können i.d.R. sofort mitgenommen werden.

    Wenn Sie einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragt haben, werden Sie benachrichtigt, sobald dieser zur Abholung bereit liegt.

    Sollten Sie selbst verhindert sein, können Sie eine andere Person für die Abholung Ihres Dokumentes bevollmächtigen.


  • Beantragung von Führungszeugnissen

    Beim Führungszeugnis wird zwischen einem einfachen und einem erweitertem Führungszeugnis unterschieden. Außerdem gibt es eine Version für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde.

    Wenn das Führungszeugnis direkt zu einer Behörde gesendet werden soll, ist eine vorherige Einsichtnahme beim zuständigen Amtsgericht möglich.


    Benötigte Unterlagen:

    • Ausweisdokument
    • Ggfls. Anschreiben der fordernden Behörde/Institution zur genauen Adressatenfeststellung


    Gebühren:  

    • 13,- €
  • Gewerbeangelegenheiten

    Unter Gewerbeangelegenheiten versteht man u.a. das An-, Ab- oder Ummelden von Gewerbebetrieben die ihren Hauptsitz oder Zweigstelle innerhalb der Samtgemeinde Hage besitzen. Aber auch die Auskunft aus dem Gewerberegister oder die Beantragung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister.

    Die An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbebetriebes ist für die Samtgemeinde Hage bereits online möglich.


    Für eine Gewerbemeldung im Rathaus ist ein persönliches Erscheinen oder die Bevollmächtigung einer dritten Person erforderlich.


    Benötigte Unterlagen:

    • Ausweisdokument
    • Ggfls. Vollmacht
    • Ggfls. weitere Dokumente (Erlaubnis, Gesellschaftervertrag, o.ä.)


    Gebühren:  

    • Anmeldung 30,- €
    • Um- oder Abmeldung 25,- €
  • Beglaubigungen 

    Im Meldeamt können Sie beglaubigte Kopien von Zeugnissen, Ausweisdokumenten, o.ä. erhalten.

    Das Original ist generell vorzulegen. Die Kopien werden vom Meldeamtsmitarbeiter selbst erstellt. Eventuell bereits selbst angefertigte Kopien werden nicht beglaubigt.

    Die Beglaubigung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Bescheinigung Namensänderung, o.ä.) ist im Meldeamt nicht möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür ans zuständige Standesamt.

    Benötigte Unterlagen:

    • Ausweisdokument
    • Original Dokument welches beglaubigt werden soll


    Gebühren:  

    • Die Gebühr richtet sich nach der Seitenanzahl des zu beglaubigten Original sowie der Anzahl der angeforderten Kopien.


    Bitte beachten Sie, dass je nach Aufwand und aktuellem Betrieb i.V.m. der aktuellen Besetzung des Meldeamtes, es dazu kommen kann, dass Sie Ihre Beglaubigungen nicht sofort mitnehmen können, sondern zu einem späteren vereinbarten Zeitpunkt abholen können.

  • Fundbüro

    Sie haben einen Gegenstand verloren. Hier erfahren Sie alles zum Thema Fundbüro / Fundamt und können sich eine Aufstellung der gefundenen Fundsachen anzeigen lassen.

  • Fischereischein beantragen

    In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten. 

    Wenn Sie in der Samtgemeinde Hage gemeldet sind, benötigen Sie folgende Unterlagen zur Beantragung:

    • Ausweisdokument
    • Fischereiprüfungsnachweis oder Prüfungsnachweis als Berufsfischer
      • alternativ: Patent welches zur Führung einer Fischereifahrzeuges erforderlich ist und einen Tätigkeitsnachweis für mehr als 3 Jahr als Küstenfischer


    Gebühren:  

    • 35,- €