Behindertenbeauftragter

Behindertenbeauftragter 

Die Bestellung von Behindertenbeauftragten ist notwendig, um Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. 

Die/der Behindertenbeauftragte vertritt die besonderen Interessen der Menschen mit einer Behinderung in der Samtgemeinde Hage und setzt sich für deren Belange ein. Im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit befasst sie/er sich insbesondere mit folgenden Aufgaben: 

  • Hilfestellung bei Erhalt und Sicherung beruflicher Tätigkeiten von Menschen mit Behinderung incl. der Mithilfe bei der Beschaffung von Ausbildungsplätzen,
  • Sicherstellung von behindertengerechtem Bauen und Wohnen unter Beachtung der hierbei zu berücksichtigenden Vorgaben,
  • Verbesserung der Situation behinderter Kinder und Jugendlicher in Kindertagesstätten und Schulen,
  • Überwachung der Einhaltung von Vorschriften des NBGG sowie anderer Vorschriften, welche die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen,
  • Einbringung der Interessen von Menschen mit Behinderung in Verkehrsangelegenheiten und Verkehrsplanung einschl. der Verbesserung im ÖPNV,
  • Integration von Menschen mit Behinderung in die Kultur-, Sport- und Freizeitangebote,
  • Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit Vereinen und Verbänden sowie mit Hilfsorganisationen,
  • Vermittlung von Ansprechpartnern bei Beratungsbedarf,
  • Vertrauliche Entgegennahme und Bearbeitung von Anliegen und Beschwerden persönlicher oder allgemeiner Natur in behindertenspezifischen Fragen,
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Absprache mit dem Hauptverwaltungsbeamten,
  • Vorlage eines jährlichen Tätigkeitsberichts in den Ausschüssen Bildung, Familie, Sport sowie Ordnung und Soziales. Der Bericht kann auch mündlich abgegeben werden.

Jeder Einwohner der Samtgemeinde Hage hat das Recht, in Angelegenheiten der Belange von Menschen mit Behinderung unmittelbar mit der Behindertenbeauftragten Kontakt aufzunehmen.