Baugenehmigungsverfahren
Die Errichtung, Erweiterung und Nutzungsänderung von Gebäuden und baulichen Anlagen ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der niedersächsischen Bauordnung (NBauO) genehmigungspflichtig. Die Möglichkeiten der Bebauung richten sich u.a. nach der Lage des Grundstücks. Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist der Landkreis Aurich.
Ein entsprechender Bauantrag mit den erforderlichen Unterlagen ist beim Landkreis Aurich in digitaler Form einzureichen. Wir als Gemeinde prüfen, ob die Erschließung des Bauvorhabens gesichert ist und ob das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben erteilt werden kann. Da zu der Erschließung u.a. die Entwässerung zählt, ist bei der Gemeinde ein Entwässerungsantrag zu stellen.
Im Geltungsbereich von Bebauungsplänen ist teilweise - z. B. im Bereich eines Allgemeinen Wohngebietes - die Erteilung einer Baugenehmigung entbehrlich. Diese genehmigungsfreie Baumaßnahme, die sogenannte Bauanzeige, bedarf lediglich einer Bestätigung über die gesicherte Erschließung und die Nichtausübung der Untersagung der Gemeinde.
Des Weiteren gibt es gem. § 60 Abs. 1 NBauO verfahrensfreie Maßnahmen, welche ohne Baugenehmigung in dem vorgegebenen Umfang errichtet werden dürfen. Wichtig hierbei ist, dass das öffentliche Baurecht, wie z.B. die Festsetzungen des örtlichen Bebauungsplans eingehalten werden.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Online-Kreishaus Seite des Landkreises Aurich:
Entwässerung
Die Abwasserbeseitigung eines Bauvorhabens hat entsprechend der Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen der Samtgemeinde Hage (Abwasserbeseitigungssatzung) zu erfolgen und ist für die gesicherte Erschließung unerlässlich. Die Abwicklung dieses Verfahrens wird in Zusammenarbeit mit unserem Eigenbetrieb Abwasserwerk durchgeführt.
Mit dem folgenden Antrag muss die Entwässerung des Bauvorhabens bei uns beantragt werden:
Anforderung von Bauakten
Mit der Zeit gehen oft Unterlagen der Baumaßnahmen verloren. Bei Hausverkäufen sind diese Unterlagen wie Grundrisse, Wohnflächenberechnungen etc. jedoch meistens nicht irrelevant und teilweise sogar notwendig.
Wir als Gemeinde bekommen von der Baugenehmigungsbehörde (Landkreis Aurich) von jedem genehmigten Bauvorhaben eine Durchschrift für unser Archiv. Gegen Kostenübernahme können Abschriften der gewünschten Unterlagen zugestellt werden. Dennoch kann es vereinzelt sein, je nach Baujahr, dass unsere Unterlagen unvollständig sind. In so einem Fall müsste Kontakt zu dem Bauarchiv des Landkreises Aurich aufgenommen werden.
Mit folgenden Antrag können Sie die Akten bei uns anfordern:
Anforderung von Lageplänen, Antrag zur Gebäudevermessung, etc.
Lagepläne und Grenzfeststellungen für Ihr Grundstück oder Vermessungen von neuen Gebäuden müssen beim zuständigen Katasteramt in Norden angefordert bzw. beantragt werden. Ein amtlicher Lageplan ist beispielsweise ein erforderliches Dokument bei der Bauantragsstellung.
Viele Anträge können inzwischen Online unter folgenden Link beantragt werden: