Auf dem Bild ist in der Mitte ein Weg zusehen, entlang des Weges stehen viele Bäume. 

"Haag" bedeutet zu althochdeutsch hac = Wald

Baumschutzsatzung / Gehölzschnitt

Baumschutzsatzung im Flecken Hage

Um das Orts- und Landschaftsbild zu beleben und zu gliedern, um zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beizutragen, um das Kleinklima zu verbessern und schädliche Einwirkungen abzuwehren, wird im Flecken Hage der Bestand an Bäumen nach Maßgabe der Satzung geschützt. 

Schnittverbot in Deutschland

Vielen ist es nicht bekannt - jedoch gibt es deutschlandweit unabhängig vor der Brut- und Setzzeit ein allgemeines Schnittverbot. Nach §39 Bundesnaturschutzgesetz ist es zum Schutz der Tiere und deren Lebensraum in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind dagegen aber zulässig.

Es gibt auch Ausnahmen von diesem Verbot. Auskunft hierzu gibt der Landkreis Aurich als Untere Naturschutzbehörde.