Kommunalwahl / Stichwahl 2026
Am Sonntag, den 13. September 2026, fanden in Niedersachsen die Kommunalwahlen sowie die Direktwahlen statt. Auch die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Hage waren aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und die Zusammensetzung der kommunalen Gremien sowie die künftigen Hauptverwaltungsbeamten mitzubestimmen.
Gewählt wurden:
- der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Hage,
- die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden,
- der Kreistag des Landkreises Aurich,
- der Samtgemeindebürgermeister bzw. die Samtgemeindebürgermeisterin sowie
- der Landrat bzw. die Landrätin des Landkreises Aurich.
Da bei der Wahl der Landrätin bzw. des Landrats des Landkreises Aurich im ersten Wahlgang keine Bewerberin bzw. kein Bewerber die erforderliche Mehrheit erreicht hat, findet eine Stichwahl statt.
Die Stichwahl findet am Sonntag, den 27. September 2026, statt.
Weitere Informationen zur Stichwahl und zu den Wahlvorschlägen werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Wahlen.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen fortlaufend ergänzt und aktualisiert werden.
Wahlberechtigte Personen müssen bei der Wohnsitzanmeldung innerhalb einer bestimmten Frist über die Verwendung ihrer Meldedaten für Wählerverzeichnisse und Verzeichnisse im Zusammenhang mit Wahlen, Bürgerbegehren und Volksbegehren informiert werden. Im Hinblick auf die Kommunalwahl am 13.09.2026 ist daher das nachfolgende Merkblatt zu beachten.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen online beantragen
Sie können Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bequem online beantragen. Nutzen Sie hierfür das bereitgestellte Online-Formular.
Für die Antragstellung benötigen Sie in der Regel die Angaben aus Ihrer Wahlbenachrichtigung. Alternativ können Sie die erforderlichen Daten auch manuell eingeben.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags werden Ihnen die Briefwahlunterlagen an die angegebene Anschrift übersandt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung und der Versand einige Tage in Anspruch nehmen können.
Wichtiger Hinweis zur Kommunalwahl
Mit der Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl wird ein Wahlschein ausgestellt. Die Stimmabgabe ist anschließend nur noch im Wege der Briefwahl möglich. Eine Stimmabgabe mit dem Wahlschein in einem Wahllokal ist bei der Kommunalwahl in diesem Fall nicht mehr möglich.
Hinweise:
- Die Online-Beantragung ist nur bis zum gesetzlich festgelegten Fristende möglich.
- Bitte stellen Sie Ihren Antrag möglichst frühzeitig, damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei Ihnen eintreffen.
- Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht erhalten haben oder Fragen zur Beantragung haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Wahlamt.
Aufgaben der einzelnen Wahlorgane
Der Wahlleiter, sein Stellvertreter, der Wahlausschuss und der Wahlvorstand sind unabhängige Wahlorgane:
Die wesentlichen Aufgaben des Wahlleiters (in Abwesenheit der Stellvertreter):
- Bildung des Wahlausschusses und die Vorbereitung und Leitung seiner Sitzungen
- Der Erlass verschiedener Bekanntmachungen
- Die Beschaffung von Stimmzetteln
- Die Entgegennahme und in Eilfällen Entscheidung über Beschwerden bei Versagung eines Wahlscheins
- Die Entgegennahme und Vorprüfung der Wahlvorschläge
- Die Vorbereitung der Beschlüsse des Wahlausschusses
- Die Benachrichtigung der gewählten Bewerber und von Ersatzpersonen
- Die Mitwirkung bei der Wahlprüfung
- Die Mitwirkung bei der Feststellung des Sitzverlustes, über die Sitznachfolge und über das Ausscheiden von Ersatzpersonen
Die wesentlichen Aufgaben des Wahlausschusses:
- Entscheidung über Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses
- Entscheidung über Beschwerden gegen die Versagung eines Wahlscheins
- Feststellung über die Befreiung vom Unterschriftserfordernis für Wahlvorschläge
- Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge
- Feststellung des Wahlergebnisses und anderer Ergebnisse bei der Direktwahl
- Feststellung des Sitzübergangs und des Ausscheidens von Ersatzpersonen
Die wesentlichen Aufgaben des Wahlvorstandes:
- Abwicklung der Wahlhandlung
- Die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- ggfls. die Feststellung eines gesonderten Briefwahlergebnisses

