Allgemeine Informationen

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Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Hage


Einrichtungen in der Trägerschaft der Samtgemeinde Hage:

Einrichtung in der Trägerschaft des AWO-Kreisverbandes Norden.


Aufgenommen werden nur Kinder aus der Samtgemeinde Hage.

  • Vormerkung / Anmeldung eines Kindes für einen Betreuungsplatz

    Die Vormerkung / Anmeldung eines Kindes für einen Betreuungsplatz kann direkt in der Kindertagesstätte oder im Rathaus der Samtgemeinde Hage erfolgen. Das Kind wird dann in eine dem Alter nach geführte Vormerkungsliste aufgenommen. Ende Januar / Anfang Februar eines jeden Jahres werden alle Eltern, deren Kind bis dahin für einen Betreuungsplatz in mindestens einer Einrichtung vorgemerkt wurde und bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres das 3. Lebensjahr (Kindergartenplatz) bzw. das 1. Lebensjahr (Krippenplatz) vollendet, angeschrieben. Mittels eines Vordruckes wird dann abgefragt, ob eine Aufnahme zum Hauptaufnahmetermin nach den Sommerferien des jeweiligen Jahres gewünscht wird und welche Einrichtung gewünscht wird (Erstwunsch, Zweitwunsch usw.). Damit eine Berücksichtigung bei der Platzvergabe zum Hauptaufnahmetermin des Jahres erfolgen kann, ist dieser Vordruck dann bis zum 28.02. des jeweiligen Jahres an die Samtgemeinde Hage zurückzugeben. Parallel dazu erfolgt auf der Homepage der Samtgemeinde Hage und in der örtlichen Tagespresse ein Hinweis, dass Anmeldungen noch bis zum 28.02. des jeweiligen Jahres möglich sind, um im Rahmen der Platzvergabe zum Hauptaufnahmetermin Berücksichtigung zu finden. Nach Auswertung der Rückläufe treffen sich dann die Einrichtungsleitungen zu einem Platzvergabetermin (in der Regel Anfang / Mitte April).

  • Beitragsfreiheit

    Ab dem ersten Tag des Monats, in sie das 3. Lebensjahr vollenden bis zur Einschulung können Kinder eine Kindertagesstätte beitragsfrei besuchen. Dieses gilt nicht nur für Kinder, die eine Kindergartengruppe besuchen, sondern auch für Kinder, die nach Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Ende des KiTa-Jahres in einer Krippengruppe verbleiben. Die Beitragsfreiheit gilt nicht für evtl. Verpflegungskosten usw.

  • Höhe des monatlichen Benutzungsentgeltes

    Die Höhe des monatlichen Benutzungsentgeltes für einen Betreuungsplatz bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres ist abhängig vom Umfang der Betreuung und von der Höhe des Einkommens. Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie, für die ein Benutzungsentgelt zu zahlen ist, eine Kindertagesstätte in der Samtgemeinde Hage ermäßigt sich das monatliche Benutzungsentgelt für das zweite Kind um 30 %. Für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Benutzungsentgelt erhoben. Die Geschwisterkind-Ermäßigung gilt nicht, wenn nur für ein Kind ein Benutzungsentgelt zu zahlen ist und die Geschwisterkinder beitragsfrei betreut werden.

  • Übernahme des Benutzungsentgeltes durch den Landkreis Aurich

    Für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit einer teilweisen bzw. vollständigen Übernahme des Benutzungsentgeltes durch den Landkreis Aurich. Anträge auf Kostenübernahme sind bei der Samtgemeinde Hage zu stellen und werden auch dort bearbeitet. Weitere Auskünfte sowie entsprechende Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Samtgemeinde Hage. Die evtl. Übernahme des Benutzungsentgeltes kann erst ab Antragseingang erfolgen. Eine rückwirkende Übernahme ist nicht möglich.